AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 . Gastaufnahmevertrag / Mietvertrag
(1) Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte oder eine gleichwertige Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Wohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, falls nicht anders ausgewiesen.
(4) Der Gast / Vertragspartner ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Wohnung belegen. Die Wohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Wohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung drei Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(6) Die Zahlung für die Überlassung der Wohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig, falls nicht schriftlich anders vereinbart. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar oder per Überweisung zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(7) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Wohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1) Allgemeines Bitte behandeln Sie die Einrichtung fürsorglich. So fühlen sich auch die nächsten Gäste bei uns wohl.
Sollten Sie Fragen oder Probleme haben so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Kontakt:
Janina Rieder / Telefon: + 49 162 / 2075820
Matthias Rieder / Telefon: + 49 170 / 8907704
Bitte weisen Sie auch Kollegen und Mitarbeiter auf diese Hausordnung hin.
(2) Haftung / Wertgegenstände / Sicherheit Sie tragen während der gesamten Mietzeit die Verantwortung der Wohnung. Schließen Sie alle Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung sowie die Haustüre. Bei Einbruch, Diebstahl oder Verlust übernehmen wir keinerlei Haftung. Für Schäden/Diebstahl im Bereich der Außenanlagen z.B. Parkplatz übernehmen wir keine Haftung. Kontrollieren Sie beim Verlassen der Wohnung, ob alle Lichter, Heizungen zurückgedreht, sowie der Herd und Backofen ausgeschaltet sind.
(3) Schlüssel Als Mieter erhalten Sie von uns mindestens ein Schlüsselset. Der Verlust des Schlüssels muss gemeldet werden. Bei Verlust des Schlüssels erfordert es den Austausch des gesamten Schließzylinders. Die Kosten dafür trägt der Verursacher / Vertragspartner. Das Schlüsselset darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Am Abreisetag (Check-Out) werfen Sie das Schlüsselset in den Briefkasten. Der Briefkasten ist videoüberwacht. Bei Nichtabgabe oder Verlust werden die Wiederbeschaffungskosten zzgl. Arbeitszeit in Rechnung gestellt. (Kosten ca. 280,-€)
(4) Ruhezeiten / Lärm Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht-, Feiertagen- und Sonntagsruhe einzuhalten. Die Ruhezeiten sind von 22:00 bis 7:00 Uhr. Es ist Rücksicht auf andere Mitbewohner im gleichen Haus / in der gleichen Wohnung und dessen Privatsphäre zu nehmen. Wir bitten die Lautstärke auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Partys aller Art und das Einladen externer Gäste ist nicht erlaubt. Das Treppenhaus / Flure dienen nicht als Aufenthaltsort, indem sich stets leise Verhalten werden muss. Die Nutzung der Waschmaschinen und Trockner im Untergeschoss ist außerhalb der Ruhezeiten nicht erlaubt.
(5) Beschädigungen Sollte es zu einer Beschädigung in einer Wohnung kommen, muss der Schaden uns gemeldet werden. Damit wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen müssen. Email: info@rieder-apartments.de / Telefon-WhatsApp: +49 170 / 8907704 Der Gast / Vertragspartner haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederherstellungskosten. Die Kosten werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
(6) Inventar Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen ohne Rücksprache nicht umgestellt, abgebaut oder ins Freie gestellt werden. Ausstattungselemente, wie Töpfe, Gläser, Besteck, usw. dürfen nicht mit aus der Wohnung (z.B. auf die Arbeit) mitgenommen werden oder mit anderen Wohnungen / Zimmern getauscht werden. Der Gast / Vertragspartner haftet für Beschädigungen / Fehlen in Höhe der Wiederherstellungskosten. Die Kosten werden dem Gast / Vertragspartner in Rechnung gestellt. Programmieren Sie Geräte wie den Fernseher nicht um.
(7) Rauchen In unseren Wohnungen ist das Rauchen nicht gestattet. Rauchen Sie ausschließlich draußen (Balkon, Terrasse, Garten) und verwenden Sie die vorhandenen Aschenbecher. Bei Zuwiderhandlung werden den Gast / Vertragspartner ohne Ermahnung sofort 150,-€ / netto in Rechnung gestellt. Nach Auszug behalten wir uns vor den tatsächlichen Wiederherstellungsaufwand ergänzend in Rechnung zu stellen.
(8) Lüften Zur Vermeidung von Schimmelbildung müssen die Räume ausreichend zu gelüftet werden. Lüften Sie die Räumlichkeiten 2 x täglich (Stoßlüften früh & abends) für mindestens 15 Minuten bei komplett geöffneten Fenstern (volle Öffnung - keine Kippstellung) zusätzlich nach dem Duschen und nach dem Kochen. Stellen Sie die Heizung bei geöffnetem Fenster ab. Beim Verlassen der Wohnung müssen die Fenster geschlossen werden.
Das Trocknen der Wäsche sowie Ablage auf den Heizkörpern in der Wohnung ist nicht erlaubt. Verwenden Sie hierzu die Trockner.
(9) Heizen Umweltschutz geht uns alle etwas an, gehen Sie deshalb bitte verantwortungsbewusst mit den Ressourcen, wie Heizung & Wasser um. Beim Verlassen der Wohnung müssen die Heizungen entsprechend zurückgedreht werden. Die Heizung ist im normalen Maß zu verwenden. (Keine Stellung auf Höhe 5 und das Fenster offen) Wasser, Strom, Heizung und Müll sind, wenn nicht anders vereinbart im Mietpreis enthalten. Diese Kosten sind für einen Normalverbrauch berechnet, sollten diese überdurchschnittlich hoch liegen, hält sich der Vermieter sich eine Nachbelastung vor.
(10) Mülltrennung Achten Sie auf die richtige Mülltrennung. Wir sind verpflichtet den Müll zu trennen, da sonst der Müll nicht entsorgt wird und Extrakosten entstehen. Der Müll muss nach den folgenden Kriterien getrennt werden: Restmüll (schwarze Tonne), Papier (grüne Tonne), Plastik (gelber Sack), Glas (blauer Sack), Dosen (blauer Sack). Die genauen Trennungsvorschriften können Sie den Aushang am Müllplatz entnehmen. Gerne erklären wir Ihnen das Mülltrennsystem. Der Müll muss regelmäßig nach draußen gebracht werden, um Ungeziefer zu vermeiden. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette).
(11) Reinigung Halten Sie die Wohnung stets in einen ordentlichen Zustand. Die Wohnanlage darf nicht mit schmutzigen/nassen Schuhen+Arbeitskleidung betreten werden. Ziehen Sie Ihre dreckigen Schuhe/Arbeitskleidung vor der Haustüre aus. Die Küche, Bäder und Gemeinschaftsräume müssen nach Nutzung sauber hinterlassen werden. Bei längeren Aufhalten erfolgt nach 7-tagen durch den Vermieter eine Zwischenreinigung, falls nicht anders vertraglich vereinbart. Am vereinbarten Reinigungstag muss die Wohnung so präpariert sein, dass die Reinigung problemlos durchgeführt werden kann. Für die Zwischenreinigung und Endreinigung ist eine Reinigung für normale Nutzung kalkuliert. Ein überdurchschnittlicher Mehraufwand muss in Rechnung gestellt werden. Die Wohnung ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen.
(12) Küche Gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. Stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte stellen. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen und Mikrowelle im sauberen Zustand. Hinterlassen Sie die Küche nach der Nutzung im sauberen Zustand.
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(13) Internet/ WLAN Die Nutzung des WLAN wird Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. In der Wohnung finden Sie die detaillierten Nutzungsbestimmungen. Mit Eingabe des Passworts bestätigen Sie die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen und die Zustimmung der vollumfassenden Haftung im Schadensfall. Die Weitergabe von dem WLAN-Passwort an Dritte ist nicht erlaubt. Sie nutzen das Internet auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus. Für die Nutzung des Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die WLAN Nutzungsregeln (siehe Aushang in der Wohnung) zu berücksichtigen. Beachten Sie dahingehend folgende Sorgfaltspflicht: Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte sind Sie selbst verantwortlich. Besuchen Sie kostenpflichtige Internetseiten oder gehen Sie Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Sie sind verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Sie werden insbesondere: 1. das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; 2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; 3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; 4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; 5. das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen; 6. es ist ausdrücklich untersagt File-sharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film-Downloads über unser Internet zu starten. Sie stellen den Eigentümer und Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch Sie und/oder auf einen Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. (z.B. Rechtsanwaltskosten des Vermieters) Erkennen Sie oder müssen Sie erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weisen Sie den Eigentümer und Vermieter auf diesen Umstand hin.
(14) Betreten der Wohnung durch den Vermieter Der Vermieter oder ein von ihm bestimmter Vertreter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z. B. für notwendig gewordene Arbeiten, Reparaturen und Reinigung zu betreten. Im Regelfall erfolgt dies unter vorheriger Benachrichtigung bzw. nach Absprache mit dem Mieter der Ferienwohnung / Zimmer. Des Weiteren ist der Vermieter zum Betreten der Ferienwohnung berechtigt, sofern eine Havarie oder andere Umstände ihn dazu zwingen, um weitere Gefahren abzuwenden.
(15) Zweckentfremdung der Wohnung / Zimmer Die Wohnungen sind gedacht zu Wohnzwecken und im Sinne des üblichen Aufenthaltes, somit zur Erholung, Entspannung und Übernachtung. Eine Nutzung der Wohnung als gewerbliche Nutzfläche,
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Partylocation oder ähnlich ist nicht erlaubt. Die Aufenthalt / Übernachtung von fremden Personen in den Wohnungen ist ohne Eigentümerserlaubnis nicht erlaubt. Eine Zuwiderhandlung berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung und der Mieter hat die Wohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht in diesem Fall nicht.
(16) Haustiere Haustiere sind in unseren Wohnungen / Anlagen nicht erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 € (netto) in Rechnung stellen
§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 15 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
>=15 Tage vor Anreise 0 %
=<14 Tage bis 7 Tage vor Anreise 75 %
=<6 Tage vor Anreise oder Nichtanreise 100 %
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Wohnung hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung / Monteurwohnung / Monteurzimmer vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Ferienwohnung / Monteurwohnung / Monteurzimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist, e) oder der Wohnung durch fehlendes Lüften (Schimmelbildung), siehe Punkt §4
(8) oder über- und unterdurchschnittlichen Heizen der Wohnung schadet, f) oder falls die Punkte des §4 (1-16) nicht eingehalten werden. Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
§ 6 . Haftung; Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast / Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Wohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast / Vertragspartner haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Wohnung, in der Wohnung und/oder am Inventar der Wohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist. § 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1) Die Wohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, kann ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben
(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Meldescheinschein ist wahrheitsgemäß inkl. des Impfstatus bei Anreise auszufüllen.
(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Wohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Wohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Wohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB). Der Gast/Vertragspartner verpflichtet sich mit der Buchung die Höhe der Schäden zu übernehmen.
(5) Am Abreisetag hat der Gast die Wohnung bis spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Wohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr, b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr . Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel in den Briefkasten im Untergeschoss vor dem Büro hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Briefkasten für die Schlüssel ist videoüberwacht. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
(8) Wird die Wohnung/Zimmer nicht fristgemäß (Datum/Uhrzeit) geräumt, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung zu räumen. Die entstandenen Kosten werden den Gast in Rechnung gestellt.
§ 8 . Datenschutz Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 9 . Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Weißenburg/ Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist
Weißenburg. Allgemeiner Gerichtsstand ist Weißenburg.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.